
Ihr Gutachter in
Mecklenburg-Vorpommern
Gutachterin
Die Sachverständige für Immobilienbewertung, Jana Wiedemeyer, wurde 2021 von der DEKRA für die Erstattung von Gutachten im Bereich Ein- und Zweifamilienhäuser zertifiziert. Bereits seit 2017 erstellt sie als DEKRA zertifizierte Immobilienbewerterin Marktwertermittlungen, die oftmals Grundlage für den Kauf oder Verkauf einer Immobilie benötigt werden.

Vita
Jana Wiedemeyer, geb. 21.05.1980
2004-2005
Diplom der Innenarchitektur I Freie Mitarbeit in div. Architekturbüros
2005-2009
Geschäftsführende Gesellschafterin des Architekturbüros atelier05
2009-2013
Inhaberin des Büros raumessenz für Feng Shui & Innenarchitektur
seit 2013
Zertifikat als Immobilienmaklerin (IHK) und Tätigkeit als Immobilienberaterin
seit 2015
Gründung des Immobilienbüros WIEDEMEYER IMMOBILIEN
seit 2017
Qualifizierung zur DEKRA zertifizierten Immobilienbewerterin
seit 2021
Qualifizierung zur DEKRA zertifizierten Sachverständigen für Immobilienbewertung
Was ist ein Gutachter?
Gutachter sind Personen, die ein umfangreiches Fachwissen auf einem bestimmten Gebiet besitzen und den Nachweis der besonderen Sachkunde führen können. Sachverständige sind daher auch keine Allroundgenies, sondern zeichnen sich durch besondere Expertise auf einem Fachgebiet aus.
Die Begriffe Gutachter und Sachverständige werden dabei synonym verwendet. Während sich umgangssprachlich die Bezeichnung Gutachter durchgesetzt hat, wird im Gerichts- und Behördenwesen der Begriff Sachverständiger verwendet.
Die Aufgabe eines Sachverständigen besteht darin, den Wert oder Schaden einer Sache objektiv zu bestimmen und für Laien nachvollziehbar darzulegen. Erfolgt dies in schriftlicher Form wird von einem Gutachten gesprochen. Sachverständige sind dabei verpflichtet, objektiv, neutral und weisungsfrei zu arbeiten.
Es haben sich verschiedene Arten von Gutachtern etabliert. Zu unterscheiden sind dabei freie Gutachter, die sich selbst zum Sachverständigen ernannt haben, verbandanerkannte Sachverständige, EU-zertifizierte und staatlich anerkannte Gutachter. In Deutschland gibt es für Sachverständige die Möglichkeit, sich von einigen Berufskammern oder dem Regierungspräsidium eines Landes öffentlich bestellen und vereidigen zu lassen. Diese Sachverständigen werden bevorzugt von Gerichten herangezogen.
Leistungen
Jana Wiedemeyer bietet Ihnen im Rahmen der Immobilienbewertung folgendes Leistungsspektrum:
Benötigte Unterlagen
Für ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB werden diverse Unterlagen benötigt, die üblicherweise vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden. Sollten diese Dokumente nicht vorhanden sein, kann auch die Sachverständige die benötigten Auskünfte einholen.
Benötigte Dokumente
- Auszug aus der Liegenschaftskarte
- Angaben zu Grundstücksgröße, -Form, -Fläche, Zufahrt
- Grundbuchauszug
- Eigentumsverhältnisse, Rechte und Belastungen (Verträge)
- Auskunft aus dem Baulasten-, Altlasten, Verdachtsflächenverzeichnis
- Auskunft zu Denkmal-, Landschafts-, Gewässerschutz - Kriegslastenverzeichnis, Asbestkataster
- Auskunft über Bodenordnungs-, Sanierungs- und Entwicklungsverfahren
- Auskunft zum Bau- und Planungsrecht
- Ortssatzungen (Erhaltungs- und Gestaltungs-, Baumschutzsatzung)
- Bescheinigung über abgaberechtlichen Zustand
- Bescheinigung über offene bzw. geleistete Kanalausbaubeiträge
- Baugenehmigung
- Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitte, Ansichten, Lageplan)
- Baubeschreibung
- Flächenberechnung (Wohnfläche, BGF-Berechnung)
- bestehende Miet- oder Pachtverträge / Mietaufstellung
- Nachweise über Instandhaltungs- bzw. Modernisierungsmaßnahmen
- Auskunft zu Garagen / Stellplätzen
- Sonstiges (bekannte Probleme, Schäden etc.)
Zusätzliche Unterlagen bei Wohnungs- und Teileigentum
- Teilungserklärung und Aufteilungsplan - Wirtschaftsplan mit Angabe des Hausgeldes
- Protokoll der letzten 3 WEG-Versammlungen
- Auskunft über Instandhaltungsrücklage
Zusätzliche Unterlagen bei Erbbaurecht
- Erbbaurechtsvertrag
- Aktueller Erbbauzins, letzte Anpassung
Je nach zu bewertendem Objekt können weitere Dokumente erforderlich sein.
Honorar
Das Honorar berechnet sich nach dem unbelasteten und ungekürzten Verkehrswert.
Verkehrswertgutachten für Bodenwertermittlung, Ein- und Zweifamilienhäuser & Eigentumswohnungen
Nach § 194 BauGB I ab 999,60 € inkl. MwSt.
Kurzgutachten (in Anlehnung an den Verkehrswert gem. § 194 BauGB) I ab 749,70 € inkl. MwSt.
Zusatzkosten
Ermittlung des Verkehrswertes zu einem weiteren Stichtag I 20% Zuschlag je Stichtag
Änderung eines berreits erstellten Gutachtens auf einen anderren Stichtag ohne erneute Recherche bei Ämtern und Behörden I 30 % Abschlag
Berücksichtigung eines Wege- oder Leitungsrechts I 20 % Zuschlag je Recht
Berücksichtigung eines Wohnungs-, Nießbrauchrechts oder Überbaus I 30 % Zuschlag je Recht
Berücksichtigung eines Erbbaurechts I 40 % Zuschlag je Recht
Weitere Rechte und Belastungen wie Baulasten, Altlasten etc. I 20 % Zuschlag je Recht
Erschwerte Arbeitsbedingungen bei Gutachtenerstellung wie Schmutz (z.B. Messiehaus), Sicherheit (z.B. Einsturzgefahr) oder Gefahrenabwehr I 20 % Zuschlag
Nebenkosten
Beschaffung von Unterlagen und Informationen zur Gutachtenerstellung wie Grundbuchauszug, Flurkarte, Eintragungsbewilligungen, Bauzeichnungen etc. I 142,80 € inkl. MwSt. je Stunde
Amtliche Gebühren oder externe Druck-/Kopierkosten I auf Nachweis
An- und Abreise zum Ortstermin / Objektbegehung I 142,80 € inkl. MwSt. je Stunde
Erstellung eines Aufmaßes I 142,80 € inkl. MwSt. je Stunde
Fahrtkosten (zu Ortstermin, Ämtern, Behörden usw.) I 0,60 €/km inkl. MwSt.
Vergebliche Anfahrt (Ortstermin nicht rechtzeitig abgesagt) I pauschal 150 € inkl. MwSt.
Druckkosten, Portokosten, Telefonie I pauschal 150 € inkl. MwSt.
Druck und Versand je Gutachten (1. Exemplar im Honorar enthalten) I 23,00 € inkl. MwSt.
Kontakt
Wiedemeyer Immobilienbewertung
Fritz-Reuter-Str. 13, 18190 Sanitz
Tel. 038209-875075
Fax 038209-875076